Für die allgemeine Hallenbewachung wird vom Veranstalter Sorge getragen. Die Bewachung oder Sicherung aller eingebrachten Gegenstände und Produkte obliegt jedoch dem Aussteller und ist insbesondere nachts empfehlenswert. Das beauftragte Bewachungsunternehmen stellt Ihnen gerne entsprechendes Personal für die Bewachung Ihres Standes zur Verfügung. Benutzen Sie gegebenenfalls das entsprechende Formular im Ausstellerserviceheft ICM. Bitte beachten Sie die Deadline am 28.12.2016.
Bitte beachten Sie, dass Sie für die Beseitigung und Entsorgung des von Ihnen oder durch von Ihnen beauftragte Firmen (z.B. Standbaufirmen) oder Personen verursachten Abfalls selbst verantwortlich sind. Bitte benutzen Sie das Formular im Ausstellerserviceheft ICM, wenn Sie eine Abfallentsorgung wünschen und senden es direkt an das ICM. Bitte beachten Sie die Deadline am 28.12.2016.