Hinweis: Die aktuelle OOP-Konferenz finden Sie hier!
SIGS DATACOM Fachinformationen für IT-Professionals

SOFTWARE MEETS BUSINESS:
Die Konferenz für Software-Architekturen
30. Januar - 03. Februar 2017

Allgemeine Informationen

Veranstalter

SIGS DATACOM GmbH
Lindlaustraße 2c
53842 Troisdorf
Telefon: +49 (0)2241/2341-100
Telefax: +49 (0)2241/2341-199
Kontakt: Svenja Löcher
Email: svenja.loecher(at)sigs-datacom.de

Haftung des Veranstalters

Eine Haftung des Veranstalters sowie der beauftragten Messebaufirma (PLAN 3 GmbH) und des ICM Internationales Congress Center München für eingebrachtes Gut der Aussteller ist ausgeschlossen. Der Aussteller haftet für alle Schäden, die von ihm oder durch seine Beauftragten an den gemieteten Messeständen sowie den Räumen und Einbauten des ICM verursacht werden. Siehe auch Wichtige Informationen ICM.

Werbung und Direktverkauf

Das Aufstellen von Werbetürmen o.ä. sowie das Anbringen von Postern oder Schildern außerhalb der Standfläche sind untersagt. Für Sonderregelungen muss beim Veranstalter eine Genehmigung eingeholt werden. Direktverkauf von Waren ist nicht gestattet. Siehe auch Wichtige Informationen ICM.

Hausrecht und gesetzliche Bestimmungen

Das ICM Internationales Congress Center München übt das Hausrecht aus. Mit der Standanmeldung unterwerfen sich die ausstellenden Firmen und deren Beauftragte den vorstehenden und allen weiteren im Interesse der Ausstellung zu erlassenden Bestimmungen, ferner allen polizeilichen oder sonstigen behördlichen Vorschriften sowie der Platz- und Verkehrsordnung. Sollten anzeige-, anmelde- oder genehmigungspflichtige Anlagen verwendet werden, kontaktieren Sie bitte die Ausstellungsorganisation. Siehe auch Wichtige Informationen ICM.

Allgemeine Technische Hinweise

Wände oder Säulen dürfen weder gestrichen noch tapeziert werden. Nichts darf an den Raumwänden des ICM Internationales Congress Center München aufgehängt oder angeklebt werden. Der Boden darf keinesfalls mit Klebebändern o.ä. versehen werden. Die Ausstattung des Standes hat so zu erfolgen, dass die bau- und feuerpolizeilichen und sonstigen öffentlich-rechtlichen Sicherheitsbestimmungen eingehalten werden. Dekorationsstoffe und Wandbespannungen müssen aus schwer entflammbarem Material sein. Feuermelder, Hydranten, Feuerlöschgeräte und deren Hinweisschilder dürfen nicht von ihrem Standort entfernt, zugehängt oder zugestellt werden. Notausgänge, Fluchtwege und Zugänge zu den technischen Räumen dürfen nicht durch Ausstellungsgüter zugebaut, zugestellt oder eingeengt werden. An den Gebäudewänden darf nichts befestigt werden (auch keine Plakate oder Poster etc.). Beschädigung des Fußbodens, der Wände und Decken sowie jeglicher Gebäudeteile ist nicht gestattet. Einbauten und Veränderungen bedürfen einer schriftlichen Genehmigung des ICM Internationalen Congress Center München. Sie gehen zu Lasten des Ausstellers, der auch die Kosten der Wiederherstellung des alten Zustandes trägt. Wiederinstandsetzungsarbeiten dürfen nur auf Veranlassung des ICM oder durch von ihm beauftragte Firmen ausgeführt werden. Die Ausstellungsleitung behält sich das Recht vor, Abänderungen bzw. die Entfernung ungeeigneter, belästigender oder gefährdender Ausstellungselemente zu verlangen. Siehe auch Wichtige Informationen ICM.

Feuerschutzordnung

Für detaillierte Angaben wenden Sie sich bitte an das ICM Internationales Congress Center München oder an die Standbaufirma PLAN 3 GmbH.