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Wie gut ist gut genug? Softwarefehler aus rechtlicher Sicht.

Fehlerfreie Software gibt es nicht. Aber dürfen deshalb beliebig viele Fehler in Produktion auftreten? Ab wie viel erst in Produktion entdeckten Fehlern entspricht eine Software nicht mehr den vertraglichen Vereinbarungen? Ab wie viel ist die Software nicht mehr legal? Gibt es dazu Normen und welche davon sind für wen verbindlich? Wie kann man überhaupt die Anzahl der noch nicht entdeckten Fehler abschätzen? Was für rechtliche und monetäre Konsequenzen kann eine zu hohe Anzahl haben? Und wie kann man sowohl die Fehler als auch die Konsequenzen vermeiden?

Zielpublikum: Projektleiter, Manager, Entscheider, Architekten, Entwickler, Tester, QA-Verantwortliche
Voraussetzungen:Wissen, dass qualitativ hochwertige Software kein Ponyhof ist
Level: Practicing

Extended Abstract:
Das sind alles Fragen, die jedes IT-Unternehmen und jeder Projektleiter, Manager, Entscheider, Architekt, Entwickler, Tester, QA-Verantwortlicher, ... beantworten können sollte. Ansonsten beantwortet diese Frage potenziell das Gericht. Durch einen Gerichtssachverständigen. Und das kann teuer werden, sehr teuer. Nicht der Sachverständige, sondern die rechtlichen Konsequenzen.

All diese Fragen werden beantwortet. Durch einen Gerichtssachverständigen für Softwarequalität, der immer wieder mit diesen Fragen konfrontiert wird. Doch schon vorweg die Antwort auf die Frage „Was kostet das?“: Wenn man es richtig macht, so gut wie nichts. Doch kaum wer machts richtig.

Gerichtssachverständiger

Sebastian Dietrich ist Gerichtssachverständiger für Software. In dieser Rolle bewertet er, ob Software (versteckte) Mängel hinsichtlich ihrer fachlichen und technischen Qualität hat – ob sie dem Stand der Technik entspricht.

Er unterstützt Auftraggeber und Auftragnehmer bei Ausschreibungen, Verträgen, laufender Prüfung, Abnahme und Wartung von Software. Er hilft, Software am Stand der Technik zu entwerfen, zu halten bzw. dorthin zu bringen.

Sebastian Dietrich
18:30 - 20:00
Vortrag: Ndi 3

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